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(gültig ab dem 01.06.2001, angenommen durch die Mitgliederversammlung am 31.05.2001)
Die Mitgliedsbeiträge bestimmen sich nach § 16 der Satzung:
Der Beitrag beträgt für das Kalenderjahr 60,00 €.
Der Beitrag ist für das Kalenderjahr bis zum 31.03. des jeweiligen Jahres zu zahlen.
Darüber hinaus sind Spenden der Mitglieder gegenüber dem Verband möglich.